VGA_304
Text:"Bekanntmachung Ab 2.7.1942 wird bis auf weiteres folgendes angeordnet: 1. Von 20 Uhr abends bis 6 Uhr morgens ist jeder Aufenthalt im Freien verboten. Ausgenommen davon sind Angehörige der Wehrmacht, der Polizei und alle sonstigen Einsatzkräfte, soweit sie uniformiert sind. Wer gegen dieses Verbot verstösst, wird ohne Anruf erschossen. 2. Jeder Fahrradverkehr ist verboten. 3. Die Benutzung von Personenkraftfahrzeugen und Motorrädern ist für Slowenen verboten. Ausnahmen bestimmt der zuständige Landrat. 4. Sämtliche Jagdwaffen sind sofort beim zuständigen Gendarmerieposten abzuliefern. 5. Alle Gasthäuser und Hotels sind sofort zu schliessen. Ausnahmen bestimmt der Landrat. Für Slowenen ist jeder Gaststättenbesuch verboten. Gegen Verstösse wird mit den schärfsten polizeilichen Massnahmen vorgegangen. Der Höhere SS- und Poliz (..., unleserlich, Anm.) im Wehrkreis XVIII gez. Rö (..., unleserlich, Anm.) ener SS-Gruppenführer und (..., unleserlich, Anm.) leutnant der Polizei" Die Bekanntmachung ist zweisprachig Deutsch - Slowenisch.
Plakatarchiv 3/162
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47x60 cm
1945
Faltung, geklebt, Flecken
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8e2ceb3d-e6da-42a2-acb0-424ef9405a4b
PzpA. Mappe Plakate vor 1945. Archivsignatur: Plakatarchiv 3/162. Datenbanknummer: VGA_304. "". (https://zeithistorische-archive.at/digitalisate/plakate.8e2ceb3d-e6da-42a2-acb0-424ef9405a4b; abgerufen am 12.10.2026)